Neben der Verteidigung vor dem Strafgericht biete ich zur Vermeidung des Strafverfahrens die Erstellung der strafbefreienden Selbstanzeige für Sie an. Hier prüfe ich, ob die Voraussetzungen einer strafbaren Handlung vorgelegen haben. Ferner, ob ein formeller Rücktritt vom Versuch die für eine Strafbefreiung notwendige Zahlung bei einer Selbstanzeige unnötig macht, um straffrei zu bleiben und um dann im Restschuldbefreiungsverfahren von den Steuerschulden befreit zu werden. Ich stehe Ihnen zur Seite, egal ob es um Betriebsprüfungen, Selbstanzeigen oder die Vertretung in Steuerstrafverfahren geht. Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie sich beraten.
Die Kanzlei Maier-Wanner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Steuerstrafrecht. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen in Esslingen und Umgebung zur Seite. Meine Schwerpunkte liegen in der Nachmeldung steuerlicher Sachverhalte und der Vertretung in Steuerstrafverfahren. Zudem unterstütze ich Sie bei der Erstellung einer Selbstanzeige. Kontaktieren Sie für ein Erstgespräch und profitieren Sie von effektiven Lösungen im Steuerstrafrecht.
Ich biete individuelle Rechtsberatung, die auf die Bedürfnisse meiner Mandanten zugeschnitten ist. Meine Expertise im Insolvenz- und Steuerrecht versetzt uns in die Lage, auch Ihren komplexen Fall erfolgreich zu bearbeiten. Mit meiner unabhängigen Position als Organ der Rechtspflege und Ihr Interessenvertreter nenne ich Ihre Position und die - seltene -Kungelei von Staatsanwaltschaft und Gericht bei Namen.
Daneben erhalten Sie bei eine neutrale und objektive Beratung, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten effektiv und kostengünstig zu lösen.